Pferdeunterstützte Psychotherapie

Dieses therapeutische Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Bezugs­personen sowie an Erwachsene beispielsweise ergänzend zu einer laufenden Psycho­therapie bei einem Psycho­logischen Psycho­therapeuten oder im Sinne eines Einzel­coachings. Eine in der Praxis parallel stattfindende Psychotherapie muss nicht zwangsläufig erfolgen. Die pferde­unterstützte Psycho­therapie kann auch unabhängig davon in Anspruch genommen werden.

Seit 2020 orientiert sich die thera­peutische Arbeit mit den Pferden zunehmend am Vorgehen und Konzept der psycho­dynamischen pferde­unterstützten (Trauma)-therapie (PPTT). Es handelt sich um ein Modell, das auf psycho­dynamischen Prämissen aufbaut und mit deren Techniken arbeitet. Das Besondere ist, dass in einem Team (Quadranten-Team-Ansatz) aus dem Klienten/der Klientin, den Pferden, einem/einer Pferde­verhaltens­spezialist*in (PVS) und der Psycho­therapeutin (PT) gearbeitet wird. Dabei werden die Pferde als gleichwertige, empfindungsfähige Teammitglieder angesehen, mit denen immer vom Boden ausgearbeitet und nicht geritten wird. Das Pferd ist kein Therapeut, kein Hilfsmittel und kein Werkzeug. Jede/r Beteiligte nimmt nach diesem Modell eigenverantwortlich und selbstbestimmt an dem Prozess teil.

Die sich frei bewegenden Pferde werden in den Therapie­prozess einbezogen. Die eigene empfundene Realität kann durch den Klienten/ der Klientin mittels Gegenstände dargestellt, statt verbal mitgeteilt werden. Über mögliche Reaktionen der Pferde können Rückmeldungen prompt erlebt und erfahren werden. Dadurch soll die Einsicht des Klienten/ der Klientin in eigene Verhaltens­weisen und das Bewusstsein für die eigene Wahrnehmung gefördert werden, in dem der Klient/die Klientin praktische und konkrete Erfahrungen mit den Pferden macht. Mit Hilfe des/der PVS können Beobachtungen reflektiert und interpretiert werden. Unterstützt durch die PT ist das Ziel, dass Erfahrungen und bestehende Konzepte verändert, generalisiert und auf den Alltag übertragen werden können.

Bitte beachten Sie: Die Kosten von 150 Euro pro Stunde sind in der Regel selbst zu tragen. Es existiert die Möglichkeit, eine Kosten­erstattung bei der (privaten) Kranken­versicherung anzufragen oder über das Opfer­entschädigungs­gesetz zu erhalten. Je nach Zielsetzung der Maßnahme kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten nach §35a oder §27 (3) im Rahmen des Kindes- und Jugendhilfegesetztes (KJHG) erfolgen. Erwachsene haben die Möglichkeit, über den Fonds Sexueller Missbrauch Kosten erstattet zu bekommen.

Die pferde­unterstützte Psycho­therapie findet in Tarthun statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an:
praxis.tschisgale@am-moritzplatz.de

Video: Pferde­unterstütze Psycho­therapie
Instagram: @hoofprints_magdeburg

Heilpraktische Tätigkeit

Die Inanspruchnahme einiger spezifischer Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz ist in der Praxis möglich (Informationen zum HPG). Darunter fallen die Mitbehandlung von traumatisierten Bezugspersonen im Anschluss an ein Monotrauma wie beispielsweise das Erleben eines Verkehrsunfalls, tätlichen Angriffes, Einbruchs oder ähnlicher Stressoren. Auch die Versorgung junger Erwachsener bis zum dreißigsten Lebensjahr kann im Sinne einer stabilisierenden, niederfrequent begleitenden psychologischen Beratung stattfinden. Dieses Angebot gilt für die Interessenten allerdings nur, wenn zuvor in der Praxis bereits eine psychotherapeutische Maßnahme durchgeführt worden ist.

Bitte beachten Sie: Die heilpraktische Tätigkeit basiert auf einem Behandlungsvertrag zwischen der Leistungserbringerin und dem jeweiligen Leistungsempfänger. Seit Anfang 2005 bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Zusatzversicherungen an. Verfügen Sie nicht über eine solche, sind die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen.
Bei privat versicherten Personen beziehungsweise beihilfefähigen Beamten werden die Kosten übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif eine Vergütung von Behandlungen bei einem Heilpraktiker vorsieht.
Die Rechnungslegung basiert auf den Vergütungssätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Informationen zur GOP) beziehungsweise dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkassen (Informationen zum EBM).

Testpsychologische Diagnostik

Testpsychologische Untersuchungen sind neben einer umfangreichen Informations­erhebung ein wichtiger Bestandteil der Sprechstunde. Auch wenn der Verdacht einer Lese- und/oder Rechtschreib­störung, einer Matheschwäche, einer allgemeinen Lern­beeinträchtigung oder einer Konzentrations­störung vorliegt, ist eine zeitnahe Abklärung mit Hilfe der entsprechenden psycho­metrischen Testverfahren wichtig.

Zudem führen wir test­psychologische Untersuchungen im Vorfeld der Inanspruchnahme einer ergo­therapeutischen Maßnahme durch und übermitteln dem zuständigen Kinderarzt / der zuständigen Kinderärztin einen entsprechenden Befundbericht.

Bitte beachten Sie: Die Erstellung von schriftlichen Stellungnahmen zum Beispiel für die Schule ist kostenpflichtig. Die Berechnungsgrundlage dafür bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Informationen zur GOP).